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Bundestag beschließt Gesetz zur elektronischen Unterschrift

15.02.2001 von
Künftig gilt die elektronische Unterschrift als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung. Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Regelung elektronischer Signaturen.Die handsignierte Unterschrift wird in einer Zertifizierungsstelle hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur erhält. Dieses Gesetz soll die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr schaffen.

Deutschland setze die EU-Signaturrichtlinien als eine der ersten Staaten um.

sal