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BDZV gegen Kooperation von ZDF und T-Online

27.03.2001 von
Massive Bedenken äußert der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) an der Zusammenarbeit von ZDF und T-Online. Die beiden Unternehmen hatten angekündigt, für die Verbreitung der ZDF-Online-Nachrichten einen mehrjährigen Lizenzvertrag einzugehen. Der BDZV weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten grundsätzlich keinen Auftrag zu einer Grundversorgung im Internet hätten. Der Grundversorgungsauftrag beziehe sich auf das klassische Fernsehangebot. Im Übrigen dürften Internet-Aktivitäten nur sendebegleitend erfolgen.

Nach Ansicht des BDZV lasse der geplante Name heute.t-online.de des Angebotes darauf schließen, dass hier eine Marke eines privaten Anbieters - T-Online - von dem Renommee einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung profitieren solle. Es sei daher fraglich, ob "nicht rundfunkrechtliche Vorgaben umgangen werden". Aufgrund des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürfen die Online-Angebote des ZDF weder Werbung noch Sponsoring enthalten. Als Folge dieser Regelung muss das ZDF seine Kooperation mit den Anbietern NBS und Microsoft zum August 2001 auslaufen lassen.

stp