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Verhandlung über Verteilung der UMTS-Erlöse angesetzt

14.02.2002 von
Das Bundesverfassungsgericht will am 5. März mündlich über die Beteiligung der Bundesländer an den Gewinnen aus der UMTS-Versteigerung verhandeln. Dies gab das Karlsruher Gericht in einer Presseerklärung bekannt.

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten wiederholt gefordert, an dem Erlös von rund 50 Mrd. Euro beteiligt zu werden. Das Bundesfinanzministerium will das Geld ausschließlich für den Schuldenabbau verwenden. (ah)

Weitere Informationen:
Das bringt UMTS
Das Bundesverfassungsgericht im Internet