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Keine Abschleppkosten bei hinterlassener Handynummer

23.03.2002 von
Wer sein Auto falsch parkt, jedoch gut sichtbar seine Handynummer hinterlässt, kann sich die Abschleppkosten ersparen. Dies meldete der Focus in seiner Online-Ausgabe vom 21. März unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Laut Urteil muss die Polizei bei hinterlassener Rufnummer erst einen Anrufversuch unternehmen, bevor das Auto abgeschleppt wird. Allerdings muss der Fahrer dann innerhalb von fünf Minuten bei seinem Fahrzeug sein.

Das Bußgeld für Falschparken wird jedoch in jedem Fall berechnet. (ah)

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