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Die Kosten der neuen Servicenummern


 Die Kosten der neuen Servicenummern
Die Einführung der Hotlines bringt auch einige Neuerungen mit sich: Im Unterschied zu den 0190-Nummern gibt es bei den 0900-Nummern kein festes Tarifschema mehr. Das bedeutet, jeder Anbieter kann für einen Anruf (oder bei Einwahl durch Dialer) Gebühren in beliebiger Höhe festlegen. Bisher sind noch keine gesetzlichen Regelungen getroffen worden, ob eine Höchstgrenze der Gebühren (egal ob je Sekunde/Minute/Stunde oder auch pauschale Einwahlgebühr) eingeführt werden soll. Es gilt jedoch wie bisher eine Preisauszeichnungspflicht.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Abrechnung solcher Dienste. Es wird nicht während des Gespräches abgerechnet, sondern erst danach im sogenannten Offline-Billing-Verfahren. Dies geschieht auf Basis des hinterlegten Tarifs von Seiten des jeweiligen Netzbetreibers. Die Abrechnung erfolgt wie bisher über die Telefonrechnung der Telekom.

Für das Mahnwesen ist diese jedoch nicht mehr zuständig, sondern der Anbieter der Nummer. Dieser Carrier muss natürlich über entsprechende organisatorische und technische Strukturen verfügen. Es wird sich zeigen, wie viele Netzbetreiber dieses System realisieren können.


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