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Schriftliche Einwilligung zwingend


Big Brother is watching you: Überall, wo ein GSM-Netz existiert, können Handys geortet werdenDer Bundestag hat ein neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Durch die Novelle des TKG sollen Handy-Nutzer künftig besser vor dem Ausspähen ihrer Privatsphäre geschützt werden.

Egal, ob Tracking-Dienste oder Location-Based-Services, die Anbieter von Handy-Ortungsdiensten sprießen wie Pilze aus dem Boden. Nicht immer werden diese Dienste für hehre Zwecke, z.B. für das Orten von Kindern oder Demenzpatienten, genutzt. Auch unter Verheirateten, die vermuten, dass ihr Ehepartner untreu sei, erfreuen sich diese Dienste wachsender Beliebtheit.

Mit dem neu gefassten Telekommunikationsgesetz soll der unbemerkten Ausspähung der Privatsphäre von Handy-Nutzern nun ein Riegel vorgeschoben werden. Die Einwilligung in die Feststellung des Standortes eines Mobilfunkendgerätes zum Zweck der Übermittlung an einen anderen Teilnehmer oder Dritte, die nicht Anbieter des Dienstes sind, muss künftig „ausdrücklich, gesondert und schriftlich erteilt“ werden.

In Fällen, in denen der Standort eines Handys an einen anderen Teilnehmer oder Dritte jenseits des Dienstanbieters übermittelt wird, hat dieser den Teilnehmer nach maximal fünfmaliger Feststellung des Standortes über die Anzahl der erfolgten Standortfeststellungen mit einer Textmitteilung zu informieren.