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Handyverbot für Autofahrer
| Das Gesetz |
In der 33. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (33. ÄndStVR) vom 11. Dezember 2000 wird dazu die Straßenverkehrsordnung um folgenden Wortlaut ergänzt:
"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Mobiltelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."


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