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Bund und Telekom lehnen Fristverlängerung ab
Anleger, die gegen den dritten Börsengang der Deutschen Telekom vom Sommer 200 klagen wollen, haben nur noch zum 26. Mai 2003 Zeit, ihre Prospekthaftungsklage einzureichen. Ein Appell der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) an die Telekom und den Bund zur Verlängerung der Frist ist damit gescheitert. Sowohl der Bonner Konzern als auch der Bund und die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sprachen sich als Hauptaktionäre gegen die Fristverlängerung aus. Nach dem 26. Mai sind demnach die Ansprüche der Aktionäre, die Aktien aus der Emission gekauft hätten, verjährt.
Die DSW hatte Ende Februar den Telekom-Vorstand, die KfW und Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) aufgefordert, auf die sogenannte Einrede der Verjährung zu verzichten, damit die Anleger die künftigen Erkenntnisse im laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Telekom nutzen könnten. (cw)
Die DSW hatte Ende Februar den Telekom-Vorstand, die KfW und Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) aufgefordert, auf die sogenannte Einrede der Verjährung zu verzichten, damit die Anleger die künftigen Erkenntnisse im laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Telekom nutzen könnten. (cw)
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