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EU-Kommission droht Frankreich mit Geldstrafe
Die Europäische Kommission hat Frankreich mit der Verhängung einer Geldstrafe gedroht. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2001 war das französische System zur Finanzierung des Universaldienstes im Telekommunikationsbereich kritisiert worden. Nahezu 16 Monate später stellt die Kommission fest, dass dieses Urteil nicht in vollem Umfang berücksichtigt wurde und trägt der französischen Regierung auf, der Entscheidung des Gerichtshofs ohne Einschränkungen nachzukommen.
Im Anschluss an das Urteil von 2001 nahm die französische Regierung Korrekturen an der Berechnung der Nettokosten des Universaldienstes für die Jahre 1997 bis 2000 vor. Diese Korrekturen führten zu einer erheblichen Verringerung der Finanzierungslast des Universaldienstes, die für diesen Zeitraum durch vier geteilt wurde. Dennoch haben die französischen Behörden das Urteil des Gerichtshofs nicht vollständig umgesetzt.
Die Kommission hat deshalb beschlossen, an Frankreich im Rahmen des Artikels 228 EG-Vertrag ein Aufforderungsschreiben zu richten. Die französische Regierung verfügt nun über eine Frist von einem Monat, um sich zu äußern. Kommt Frankreich dem Urteil des Gerichtshofs in den besagten Punkten immer noch nicht nach, wird die Kommission Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln und gegebenenfalls den Gerichtshof anrufen und die Verhängung einer Geldstrafe beantragen. (te)
Im Anschluss an das Urteil von 2001 nahm die französische Regierung Korrekturen an der Berechnung der Nettokosten des Universaldienstes für die Jahre 1997 bis 2000 vor. Diese Korrekturen führten zu einer erheblichen Verringerung der Finanzierungslast des Universaldienstes, die für diesen Zeitraum durch vier geteilt wurde. Dennoch haben die französischen Behörden das Urteil des Gerichtshofs nicht vollständig umgesetzt.
Die Kommission hat deshalb beschlossen, an Frankreich im Rahmen des Artikels 228 EG-Vertrag ein Aufforderungsschreiben zu richten. Die französische Regierung verfügt nun über eine Frist von einem Monat, um sich zu äußern. Kommt Frankreich dem Urteil des Gerichtshofs in den besagten Punkten immer noch nicht nach, wird die Kommission Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln und gegebenenfalls den Gerichtshof anrufen und die Verhängung einer Geldstrafe beantragen. (te)
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