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"T-Online ist Europas größter Onlinedienst" ist irreführend
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zur Unterlassung der Aussagen "T-Online ist Europas größter Onlinedienst", "T-Online ist heute schon eines der weltweit größten Internetunternehmen", "T-Online ist der größte Internet-Provider Europas" und "Raten Sie mal, wer Europas größter Provider im Boom-Markt Internet ist! Ach, das wissen Sie schon! Na, dann ist's ja gut! [...] die T-Online Aktie kommt!" durch das Berufungsgericht bestätigt.
Der Bundesgerichtshof war der Meinung, dass der Adressat der Werbung die Aussage bezüglich der Größe des Onlinedienstes nicht allein auf die Zahl der Kunden beziehe, sondern auch annehme, dass dieser Dienst am häufigsten und umfangreichsten benutzt werde.
Darüber hinaus erwecke T-Online auch den Eindruck einer entsprechenden Präsenz in europäischen Ländern, was aber ebenfalls nicht der Fall sei, da der Onlinedienst u.a. in Großbritannien und in Skandinavien nicht vertreten sei. Da die so verstandenen Aussagen unrichtig seien, seien sie irreführend i.S. des § 3 UWG.
Hinsichtlich weiterer angegriffener Werbeaussagen wie "T-Online ist der größte Online-Service Europas mit über ... Kunden", "T-Online ist Spitzenreiter in Europa" und "im Internet liegen ungeahnte Chancen - für alle. T-Online ist Europas gefragtester Zugang zu dieser neuen Welt" hat der Senat die Verurteilung aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof war der Meinung, dass der Adressat der Werbung die Aussage bezüglich der Größe des Onlinedienstes nicht allein auf die Zahl der Kunden beziehe, sondern auch annehme, dass dieser Dienst am häufigsten und umfangreichsten benutzt werde.
Darüber hinaus erwecke T-Online auch den Eindruck einer entsprechenden Präsenz in europäischen Ländern, was aber ebenfalls nicht der Fall sei, da der Onlinedienst u.a. in Großbritannien und in Skandinavien nicht vertreten sei. Da die so verstandenen Aussagen unrichtig seien, seien sie irreführend i.S. des § 3 UWG.
Hinsichtlich weiterer angegriffener Werbeaussagen wie "T-Online ist der größte Online-Service Europas mit über ... Kunden", "T-Online ist Spitzenreiter in Europa" und "im Internet liegen ungeahnte Chancen - für alle. T-Online ist Europas gefragtester Zugang zu dieser neuen Welt" hat der Senat die Verurteilung aufgehoben und die Klage abgewiesen.