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EU-Kommission verlangt Öffnung der Breitbandnetze
Die EU-Kommission hat der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Plan bestärkt, die neuen Breitbandnetze der Deutschen Telekom den Wettbewerbern zu öffnen. In ihren Schreiben an die deutsche Regulierungsbehörde stimmt die Kommission mit Bemerkungen einer von der BNetzA geplanten Regulierungsmaßnahme zu, durch die Marktneulingen der Hochgeschwindigkeitszugang zu den Endnutzern (Bitstromzugang) über die Breitbandnetze der Deutschen Telekom ermöglicht wird. Diese Maßnahme richtet sich gegen die beherrschende Stellung der Deutschen Telekom auf dem deutschen Breitbandmarkt, die von der BNetzA bereits im Dezember 2005 in Übereinstimmung mit der Kommission festgestellt worden war.
Die Kommission begrüßt insbesondere die Tatsache, dass die nun vorgeschlagene Abhilfemaßnahme den Bitstromzugang unabhängig von der eingesetzten Technik (ADSL2, ADSL2+, SDSL und VDSL) vorsieht. In ihren Bemerkungen fordert die Kommission die deutsche Regulierungsbehörde auf, die Vorschriften im Einklang mit dem EU-Recht unverzüglich anzuwenden und einige letzte Klarstellungen im Interesse der Rechtssicherheit auf dem deutschen Breitbandmarkt vorzunehmen.
Die Maßnahme, die heute von der Kommission gebilligt wurde, sieht vor, dass die Deutsche Telekom ihre Breitbandnetze ihren Wettbewerbern öffnen muss. Die Wettbewerber erwerben daraufhin von der Deutschen Telekom eine Hochgeschwindigkeits-Datenverbindung, sodass sie ihren Kunden eigene Dienste anbieten können. Der Preis für diesen Bitstromzugang muss von der BNetzA vorab genehmigt werden. Nach der heute von der Kommission gebilligten Maßnahme muss die Deutsche Telekom diesen Bitstromzugang auch zu ihrer neuen VDSL-Infrastruktur, die gegenwärtig in mehreren deutschen Großstädten errichtet wird, gewähren. Diese Zugangsverpflichtung muss vom Tage der Fertigstellung der Infrastruktur gelten.
Die Kommission begrüßt insbesondere die Tatsache, dass die nun vorgeschlagene Abhilfemaßnahme den Bitstromzugang unabhängig von der eingesetzten Technik (ADSL2, ADSL2+, SDSL und VDSL) vorsieht. In ihren Bemerkungen fordert die Kommission die deutsche Regulierungsbehörde auf, die Vorschriften im Einklang mit dem EU-Recht unverzüglich anzuwenden und einige letzte Klarstellungen im Interesse der Rechtssicherheit auf dem deutschen Breitbandmarkt vorzunehmen.
Die Maßnahme, die heute von der Kommission gebilligt wurde, sieht vor, dass die Deutsche Telekom ihre Breitbandnetze ihren Wettbewerbern öffnen muss. Die Wettbewerber erwerben daraufhin von der Deutschen Telekom eine Hochgeschwindigkeits-Datenverbindung, sodass sie ihren Kunden eigene Dienste anbieten können. Der Preis für diesen Bitstromzugang muss von der BNetzA vorab genehmigt werden. Nach der heute von der Kommission gebilligten Maßnahme muss die Deutsche Telekom diesen Bitstromzugang auch zu ihrer neuen VDSL-Infrastruktur, die gegenwärtig in mehreren deutschen Großstädten errichtet wird, gewähren. Diese Zugangsverpflichtung muss vom Tage der Fertigstellung der Infrastruktur gelten.