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Schweiz erklärt Breitband zur Grundversorgung

Ab dem 1. Januar 2008 wird die gesamte schweizer Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen können. Das hat der schweizerische Bundesrat jetzt in den neuen Richtlinien für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsanschlüssen beschlossen.

Damit reagiere man auf die neuen Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es dazu aus der Schweiz. Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt. Ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis sind dabei inklusive.

Für diesen Dienst wurde Preisobergrenze von 69 Franken (44 Euro) festgelegt. Im Gegenzug werden andere Dienste, wie der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis aus der Grundversorgung gestrichen, da sie inzwischen in ausreichendem Maße von Privaten angeboten würden. Als eine weitere Anpassung an die technologische Entwicklung wird ein neuer SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte vorgestellt.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission wird die neue Grundversorgungskonzession voraussichtlich im Herbst öffentlich ausschreiben, damit sie am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.


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