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Unerlaubte Telefonwerbung boomt ungebremst
Mit einer landesweiten Aktion hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Rangliste von Unternehmen erstellt, die gesetzeswidrige Telefonwerbung machen. Innerhalb von zwei Monaten meldeten über 2.000 Verbraucher den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW Fälle von unerwünschter Telefonwerbung. Dabei betraf jede fünfte Beanstandung eine automatische Bandansage, die keinen Aufschluss über die wahre Identität des Auftraggebers zulässt.
"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz“, gab Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die vorderen Plätze des Rankings bekannt. Es folgen Finanzdienstleistungen, Abonnements und Reiseanbieter.
Aus der hohen Zahl von Beschwerden folgert Müller, die derzeitige Rechtslage werde von den Telefonwerbern praktisch ignoriert. Denn eigentlich ist unerwünschte Telefonwerbung seit zwei Jahren gesetzlich verboten. Trotzdem beschweren sich jährlich mehr als 12.000 Verbraucher allein in NRW über ungebetene Anrufe von Firmen, die ihnen Produkte und Dienstleistungen verkaufen wollen. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts sind am Telefon jedoch nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben.
Aus diesem Grund will die Verbraucherzentrale NRW in den kommenden Wochen dem Deutschen Bundestag Vorschläge unterbreiten, wie mit schärferen Sanktionen gegen die Telefonwerber vorgegangen werden könne. Sie will das Verbraucherrecht auf Aufhebung der Vertragsbindung und Schadensersatz durchsetzen. Zweitens soll der gesetzliche Anspruch auf Gewinnabschöpfung bei unzulässigen Geschäftspraktiken bereits greifen, wenn ein Unternehmen solche Praktiken zulässt. Drittens fordert sie eine Beteiligung an diesen Abschöpfungen für die Verbraucherverbände, die gegen die Telefonwerber auf eigenes finanzielles Risiko klagen.
"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz“, gab Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die vorderen Plätze des Rankings bekannt. Es folgen Finanzdienstleistungen, Abonnements und Reiseanbieter.
Aus der hohen Zahl von Beschwerden folgert Müller, die derzeitige Rechtslage werde von den Telefonwerbern praktisch ignoriert. Denn eigentlich ist unerwünschte Telefonwerbung seit zwei Jahren gesetzlich verboten. Trotzdem beschweren sich jährlich mehr als 12.000 Verbraucher allein in NRW über ungebetene Anrufe von Firmen, die ihnen Produkte und Dienstleistungen verkaufen wollen. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts sind am Telefon jedoch nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben.
Aus diesem Grund will die Verbraucherzentrale NRW in den kommenden Wochen dem Deutschen Bundestag Vorschläge unterbreiten, wie mit schärferen Sanktionen gegen die Telefonwerber vorgegangen werden könne. Sie will das Verbraucherrecht auf Aufhebung der Vertragsbindung und Schadensersatz durchsetzen. Zweitens soll der gesetzliche Anspruch auf Gewinnabschöpfung bei unzulässigen Geschäftspraktiken bereits greifen, wenn ein Unternehmen solche Praktiken zulässt. Drittens fordert sie eine Beteiligung an diesen Abschöpfungen für die Verbraucherverbände, die gegen die Telefonwerber auf eigenes finanzielles Risiko klagen.



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