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EU verklagt Deutschland im Telekom-Streit

Die Europäische Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Sie soll ihr neues Telekommunikationsgesetz ändern und die "Regulierungsferien" für das neue Glasfasernetz der Deutschen Telekom AG (DT AG) streichen. Die Bundesregierung weigert sich bisher. Damit erreicht der Streit zwischen Berlin und Brüssel eine neue Stufe.

"Die Kommission hat Deutschland mehrfach gewarnt, dass es mit seinen neuen Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz gegen einschlägiges EU-Recht verstößt, ohne Erfolg", begründete die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding den Schritt. Das neue Gesetz gefährde die Wettbewerbsposition der anderen Breitbandanbieter und erschwere den Zugang neuer Marktteilnehmer zum deutschen Breitbandmarkt.

Die DT AG baut zur Zeit ein neues schnelles Glasfasernetz, das VDSL-Netz. Die Bundesnetzagentur hat bereits letztes Jahr eine Regulierungsverfügung veröffentlicht, die von der DT AG verlangt, auch Wettbewerbern Angebote auf VDSL-Basis zu ermöglichen. Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht dagegen vor, das Netz vorerst nicht zu regulieren und die Deutsche Telekom so vor Wettbewerb zu schützen. Das hatte die DT AG während der Beratungen zu dem Gesetz gefordert und durchgesetzt.

Ein weiterer Kritikpunkt an dem Vorgehen des deutschen Gesetzgebers: Faktisch werde der Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur beschnitten, der ihr als deutscher Regulierungsbehörde nach europäischem Recht zustehe. Nur der Regulierer habe aufgrund einer gründlichen Marktanalyse zu entscheiden, ob es sich bei dem Netz um einen "neuen Markt" handelt und ob Mitbewerbern der Zugang dazu gestattet wird oder nicht.

Das Vertragsverletzungsverfahren hatte im Februar diesen Jahren mit einer Mitteilung der EU-Kommission an die deutsche Regierung begonnen, sie halte das neue TKG für EU-rechtswidrig. Da Deutschland das Gesetz nicht ändern wollte, wurde im Mai 2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet und damit die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eröffnet. Dennoch besteht die deutsche Regierung bis heute darauf, das neue schnelle Glasfasernetz der DT AG sei als "neuer Markt" zu betrachten und daher von der Regulierung freizustellen.

Die EU-Kommission erwartet, der EuGH werde sein Urteil bereits im Herbst 2008 fällen.
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