Roaming: EuGH segnet Preisobergrenzen ab
Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Roaming-Preisobergrenzen für Handy-Telefonate im EU-Ausland sind rechtens. Dies entschied am heutigen 8. Juni der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Wie die europäischen Richter einem Bericht des Düsseldorfer „Handelsblatts“ zufolge erklärten, war die EU-Kommission berechtigt, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekommunikationsanbieter und ihre hohen Roaming-Gebühren im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten.
Im Sommer 2010 tritt die nächste Preissenkungsrunde für Telefonate im europäischen Ausland in Kraft. Die Tarife sinken von derzeit maximal 43 Cent auf 39 Cent pro Minute für abgehende und von 19 Cent auf 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe. Hinzu kommt die jeweilige nationale Mehrwertsteuer, die im Falle Deutschlands bei 19 Prozent liegt.
Grundlage für die Preissenkungen ist die Roaming-Verordnung der Europäischen Kommission. Eine weitere Reduzierung der Roaming-Gebühren ist für den Sommer 2011 geplant.