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Keine zusätzlichen GEZ-Kosten durch geschäftliche Nutzung eines Internet-PC

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind PC von Freiberuflern gebührenbefreite Zweitgeräte und deshalb nicht gebührenpflichtig. Privat genutzte PC waren schon vorher in den Kosten für angemeldete Fernseher und Radios in Ihrem Haushalt enthalten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, zu Unrecht gezahlte Rundfunkgebühren bei der jeweiligen Rundfunkanstalt zurückzufordern.
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