Kartellrecht: EU-Kommission warnt Motorola
Die EU-Kommission warnt die Google-Tochter Motorola davor, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Es geht um einen Prozess um Gebühren, die Apple für ein Motorola-Patent zahlen soll.
Die EU-Kommission schreibt in einer Stellungnahme, man sei überzeugt, dass Lizenzhalter von standardrelevanten Patenten keine einstweiligen Verfügungen bewilligt bekommen sollten, die oft ein Verkaufsverbot für das gegen das Patent verstoßende Produkt beinhalten.
Ende 2011 entschied das Landgericht Mannheim, dass Apple ein bestimmtes auf GPRS bezogenes Netzwerk-Patent nicht mehr nutzen kann. Kurzzeitig waren deshalb Anfang 2012 das Apple iPhone 4 und iPad 3G in Deutschland nicht mehr erhältlich.
Apple protestierte in Form einer EU-Beschwerde. Man sei durchaus willens, Lizenzgebühren zu bezahlen, aber zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen, schließlich handle es sich um ein standardrelevantes Patent, das fast die gesamte Branche für Kernfunktionen benötige. Eine Verfügung wie die vom Landgericht Mannheim verhängte diene nur dazu, die Gebühren in die Höhe zu treiben.