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Mobilfunkanbieter dürfen nicht mit Schufa-Eintrag drohen

31.07.2013 von

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikations-konzern Vodafone verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Das teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die Vodafone auf Unterlassung verklagt hatte.

Hintergrund: Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, teilte die Vodafone mit, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Zugleich wurde auf die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags hingewiesen.

Nach dem Urteil des Oberlandgesgerichts in Düsseldorf gilt nun: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen also vorerst keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hofft, dass durch das Urteil Auseinandersetzungen um korrekte Telefonrechnungen nun fairer ausgetragen werden. Denn drohen Firmen ihren säumigen Kunden damit, sie an die Schufa zu melden, um sie zur Zahlung zu bewegen, ist das oft ein sehr wirksames Druckmittel – selbst wenn die Forderungen unrechtmäßig sind.