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Netzneutralität: VATM unterstützt Bundesregierung

11.12.2014 von
VATMDer Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwert-Diensten (VATM) begrüßt grundsätzlich die Positionierung der Bundesregierung zur Netzneutralität gegenüber Brüssel. Das Thema wird in den nächsten Monaten eine besondere Rolle im EU-Ministerrat spielen.

„Es ist von großer Bedeutung, dass Deutschland mit einem ausgewogenen Vorschlag dieses wichtige Thema in Europa vorantreibt. Wir müssen die Möglichkeiten des Internets als Treiber für Innovation, Arbeitsplätze und Wohlstand nutzen und gleichzeitig Meinungsvielfalt und Wettbewerb sicherstellen“, fordert Martin Witt, Präsident des VATM.

Netzneutralität betrifft laut VATM die Bürger, aber auch die gesamte Wirtschaft, die den Umbau hin zur Digitalisierung und Industrie 4.0 stemmen muss, damit Deutschland und Europa wettbewerbsfähig bleiben. Der VATM unterstütze deshalb sowohl den Erhalt von Best Effort als auch die Möglichkeit, qualitätsgesicherte Spezialdienste anzubieten.

Dabei darf die Diskussion aus Sicht des VATM nicht auf der Vergangenheit des Internet basierend geführt werden. Bandbreiten von teils unter einem bis zu 16 Megabit pro Sekunde (MBit/s) waren die Regel und Best Effort stand für das Prinzip eingeschränkter Möglichkeiten der Qualitätskontrolle.

Heute kann den Kunden, wie auch den Anbietern von Diensten, Qualität technisch gesichert zur Verfügung gestellt werden. Das ist nach Meinung des VATM der Treiber der Entwicklung neuer Dienste, des wachsenden Interesses der Kunden und letztlich des kostenintensiven Netzausbaus.

Trotz des im Grundsatz richtigen Ansatzes der Bundesregierung müssen aus VATM-Sicht einige Punkte präzisiert werden, so insbesondere das angedachte Verhältnis zwischen Spezialdiensten und offenem Internet sowie die Frage, wer über die Einordnung als Spezialdienst entscheidet. „Nicht der Staat, sondern Diensteanbieter und Verbraucher müssen zukünftig über die benötigte oder gewünschte Qualität entscheiden können“, so VATM-Präsident Witt. Auch die Ermächtigung einer Behörde, pauschal Mindestanforderungen an die Dienstqualität aufzuerlegen, ist vor diesem Hintergrund - so generell gefasst - sicher noch einmal zu überprüfen.“

Aus Sicht des VATM bestehen nicht nur Fragen bei der Bereitstellung neuer qualitätsgesicherter Dienste, sondern auch hinsichtlich anderer Kommunikationsdienste. „Wenn man die aktuellen Probleme in den USA in Europa vermeiden will, müssen wir zudem nicht nur auf die Zugangsnetze, sondern auch auf die Zuführungsnetze und die Netzknoten achten, an denen weltweit Internetverkehr übergeben wird“, mahnt der VATM-Präsident Witt. „Das Ziel der Bundesregierung begrüßen wir, jedoch ist der Vorschlag aus unserer Sicht an einigen Stellen noch zu unpräzise, um EU-weit Planungs- und Rechtssicherheit zu erreichen. Es gibt noch Nachbesserungsbedarf.“
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