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Jugendschutz vor gefährdenden Inhalten und Verschuldung


handy und teenBei der Vielzahl angebotener Mehrwertdienste wächst die Gefahr, dass Jugendliche auf unseriöse Angebote, etwa überteuerte Abos, Gewinnspiele oder Kreditversprechen hereinfallen. Auch die Tücken der Branding-Handys können viel Geld kosten. Der wachsende Markt von Mobilfunkangeboten für Kinder und Jugendliche hat auch die Überschuldung von Jugendlichen verschlimmert. Laut der Studie "Jugend und Geld 2005" ist das Handy wichtigster Schuldenfaktor bei Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren.
 
Da die Jugendlichen durchschnittlich mehr Geld monatlich für SMS und Zusatzdienste als für Telefonate ausgeben, ist eine Flatrate, die solche Dienste in der Regel nicht abdeckt, kein sicheres Mittel der Kostendeckelung. Wessen Kind eine zu hohe Handyrechnung hat, sollte stattdessen nicht nur besonders teure Rufnummern sperren, sondern auch den Internet-Zugang oder bestimmte teure Premiumdienste. Inzwischen gibt es bei den größeren Anbietern wie T-Mobile oder Vodafone spezielle SIM-Karten, in denen diese Optionen schon automatisch enthalten sind. Mobilcom bietet einen Vertrag mit monatlicher Ausgabenbegrenzung an.
 
Verhaltenkodex der Mobilfunkbetreiber
Im Juni 2005 haben acht große Anbieter, unter ihnen die vier Netzbetreiber, den "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" unterzeichnet. Er ist zum 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Darin bekennen sich die Unternehmen beispielsweise zu ihrer Verantwortlichkeit für mobile Inhalte. Durch Kundenschutz, Preis- und Angebotstransparenz soll besonders im Bereich der Premium-SMS das Vertrauen der Kunden zurück gewonnen werden.
 
Verfahren wie wiederholte Auftragsbestätigungen für Abo-Services oder Benachrichtigungen, wenn man einen Chat-Dienst aktiviert hat, gehören zu den Regeln, die im Kodex festgelegt sind. Es gelten auch einheitliche Regelungen für den Start und die Kündigung von Zusatzdiensten. Kündigungen müssen jederzeit möglich und einfach durchzuführen sein, etwa durch die Eingabe STOP <Dienstename>.
 
Verbraucherschützern geht der Kodex jedoch nicht weit genug. Schließlich seien die meisten der Regeln schon im Telekommunikationsgesetz festgelegt und zum Teil sogar strenger gefasst, erklärte die Telekommunikationsexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands (vzbv), Ines Nitsche, in einem Gespräch mit tariftip.de. Sie bemängelte insbesondere, dass die Kostenobergrenze für Premium-Dienste, ab der die Kunden eine Warnung per SMS bekommen sollen, im Kodex bei 50 Euro im Monat liegt. Das Gesetz sieht eine Warnung bereits bei 20 Euro vor.
 
Letztlich führt wohl kein Weg daran vorbei, dass Eltern ihre Kinder auch aktiv dabei unterstützen, einen verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Umgang mit ihrem Handy zu lernen. Ein Verbot erscheint angesichts seines extrem hohen Stellenwerts in der Jugendkultur von heute kaum durchsetzbar – außerdem hat die ständige Erreichbarkeit der Kinder und Jugendlichen auch für die Eltern Vorteile. Wenn sie über ihr Handy zudem finanzielle Kompetenzen erwerben und für Kostenfallen sensibilisiert werden, ist dies ja auch eine Chance.
 
(Oktober 2006)
 
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