Was tun bei erhöhter Handy-Rechnung?
Tariftipp.de: Leser haben Tariftipp.de berichtet, dass sie mehrfach unaufgefordert SMS von Handy-Ortungs-Dienstleistern erhalten haben, für die dann saftige Gebühren von 1,99 Euro pro SMS gefordert wurden. Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt?
Scharf: Nein, hierzu sind uns keine Fälle bekannt.
Tariftipp.de: Im Falle des Dienstleisters Bob Mobile wurde uns berichtet, dass ein Stoppen des nicht georderten Services per SMS nicht bzw. nicht sofort möglich war. Vielmehr mussten die Verbraucher weitere SMS schicken, um ihr nicht gewolltes Abo zu beenden. Was sollten Verbraucher in solch einem Fall tun?
Scharf: Wenn der Service nicht bestellt war, sollte der Verbraucher die geforderte Summe vom Rechnungsbetrag einbehalten. Reagiert das Unternehmen nicht auf SMS, sollte man dem nicht bestellten Abo möglichst schriftlich widersprechen.
Tariftipp.de: Die Bundesregierung plant, dass eine Ortung per Handy künftig nur möglich sein soll, wenn der zu Ortende ausdrücklich, gesondert und schriftlich zugestimmt hat. Was halten Sie von diesem Vorhaben? Haben Sie Verbesserungsvorschläge?
Scharf: Das Vorhaben der Bundesregierung begrüßen wir. Wenn der zu Ortende ausdrücklich, gesondert uns schriftlich zustimmen muss, ist die Missbrauchsgefahr erheblich eingedämmt. Wichtig wäre es zudem, wenn der zu Ortende auch darüber informiert wird, wenn er geortet wurde.
Tariftipp.de: Frau Scharf, vielen Dank für das Gespräch.
© Tariftipp.de, 16. März 2009


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