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RegTP: Telekom ist weiterhin marktbeherrschend
Wie die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt gab, wurde der am 7.August 2001 eingereichte Antrag auf Festestellung, dass die Deutsche Telekom auf dem Markt für vermittelte Verbindungen von Deutschland nach Japan nicht marktbeherrschend ist, abgelehnt.
Der Regulierer stellte fest, dass die Preise für Verbindungen von Deutschland nach Japan auch weiterhin der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Telekom verfügt daher „in Bezug auf vermittelte Verbindungen nach Japan weiterhin über eine marktbeherrschende Stellung.“
Der Regulierer stellte fest, dass die Preise für Verbindungen von Deutschland nach Japan auch weiterhin der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Telekom verfügt daher „in Bezug auf vermittelte Verbindungen nach Japan weiterhin über eine marktbeherrschende Stellung.“