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Telekom darf DSL-Anschluss nicht kündigen
Das Landgericht München hat der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluss zu kündigen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Der Kunde hatte sich geweigert, die Änderung der Leistungsbeschreibung für seinen DSL-Anschluss zu akzeptieren. Die entsprechenden Änderungen sahen vor, dass das sogenannte Konzentratornetz, in dem die Telekom die DSL-Datenströme bündelt, nicht mehr zum Lieferumfang gehören solle.
Dies hätte dazu geführt, dass die Internet-Zugangsanbieter, die die DSL-Datenströme ihrer Kunden durch das Konzentratornetz der Telekom leiten müssen, die Kosten für diesen Transport - die bisher vom Endkunden mit dem DSL-Preis bezahlt wurden - selber tragen müssen.
Von der Regelung besonders betroffen wäre Telefonica Deutschland. Das Unternehmen bietet unter anderem die DSL-Plattform für Tiscali an. Nach Berechnungen aus Branchenkreisen würden sich die Kosten für Telefonica nahezu verdoppeln. Diese Steigerung müssten dann die Kunden tragen. So die FAZ weiter.
In seiner Begründung schreibt das Gericht, dass die beabsichtigte Änderung des Leistungsumfangs zu einer Entgelterhöhung führe, die bei Bestehen eines Wettbewerbs nicht durchgesetzt werden könnte. Des weiteren habe die Telekom im DSL-Markt eine marktbeherrschende Stellung. Daher muss sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache dem Klagenden weiterhin den DSL-Anschluss zur Verfügung stellen.
Dies hätte dazu geführt, dass die Internet-Zugangsanbieter, die die DSL-Datenströme ihrer Kunden durch das Konzentratornetz der Telekom leiten müssen, die Kosten für diesen Transport - die bisher vom Endkunden mit dem DSL-Preis bezahlt wurden - selber tragen müssen.
Von der Regelung besonders betroffen wäre Telefonica Deutschland. Das Unternehmen bietet unter anderem die DSL-Plattform für Tiscali an. Nach Berechnungen aus Branchenkreisen würden sich die Kosten für Telefonica nahezu verdoppeln. Diese Steigerung müssten dann die Kunden tragen. So die FAZ weiter.
In seiner Begründung schreibt das Gericht, dass die beabsichtigte Änderung des Leistungsumfangs zu einer Entgelterhöhung führe, die bei Bestehen eines Wettbewerbs nicht durchgesetzt werden könnte. Des weiteren habe die Telekom im DSL-Markt eine marktbeherrschende Stellung. Daher muss sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache dem Klagenden weiterhin den DSL-Anschluss zur Verfügung stellen.