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Höhere Strafen für Handy am Steuer geplant
Erlaubt ist vom Gesetzgeber das Telefonieren am Steuer nur mit einer Freisprecheinrichtung und Headset. Laut der Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, sobald er das Handy oder den Hörer des Autotelefons in der Hand hält. Erlaubt ist jedoch das Telefonieren, wenn der Fahrer beide Hände am Steuer hat. Dazu muss die Gesprächsannahme automatisch erfolgen und über die Sprachwahl gewählt werden. Verstöße sollen statt bisher 30 künftig mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.



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