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Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor SMS-Flirtkontakten
Die Werbung der D-SMS GmbH aus Hamburg fordert auf ihren Werbezetteln dazu auf : "Sende einfach flirt an 0160 96 67 28 06 und es geht sofort los. Echter Life Chat!". Wer sich allerdings darauf einlässt, wird kräftig zur Kasse gebeten, denn hier kosten nicht nur die abgehenden SMS jeweils 75 Cent (zuzüglich der SMS-Kosten beim Netzbetreiber), sondern auch jede ankommende Mitteilung wird in Rechnung gestellt.
br> Im folgenden meldet sich das Handy im 10-Sekunden-Takt mit eingehenden Nachrichten. Wer dann das Codewort zum Ausloggen per SMS nicht weiß, der kann sich über eine gepfefferte Rechnung freuen. Die kommt auch umgehend, denn angeblich hat man durch das Absenden der SMS mit dem Codewort "flirt" 75 SMS zum Preis von je 0,75 Euro im Abonnement bei der D-SMS GmbH bestellt.
Ein "Abo-Vertrag" kommt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen von D-SMS erst bei Bezahlung der zugestellten Erstrechnung zustande. Schon dies ist nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer zweifelhaft. Sicher müssen Verbraucher, die allein auf der Grundlage von Werbung der Firma D-SMS die Flirt-SMS in dem Wissen abgeschickt haben, dafür 75 SMS zum Preis von je 0,75 Euro versenden zu können, die versandten SMS bezahlen, maximal jedoch 75 Stück.
"Für eingehende SMS dürfte dieser Preis im Rahmen der Erstrechnung nicht fällig werden", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Bettina Dittrich. Anhand eines von D-SMS anzufordernden Einzelverbindungsnachweises ist zu prüfen, wann welche SMS abgesandt wurde. Wem diese Art des Chattens zu teuer wird, der sollte der Firma nachweislich mitteilen, dass zugleich mit der Zahlung der "verchatteten" SMS dem Zustandekommen eines darüber hinausgehenden Abo-Vertrages widersprochen wird. Außerdem sollte das Ausloggen nicht vergessen werden.
Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man für 12 Cent pro Minute am Auskunftstelefon unter 0180-5 79 77 77 montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr oder im Internet unter www.vzs.de.
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Ein "Abo-Vertrag" kommt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen von D-SMS erst bei Bezahlung der zugestellten Erstrechnung zustande. Schon dies ist nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer zweifelhaft. Sicher müssen Verbraucher, die allein auf der Grundlage von Werbung der Firma D-SMS die Flirt-SMS in dem Wissen abgeschickt haben, dafür 75 SMS zum Preis von je 0,75 Euro versenden zu können, die versandten SMS bezahlen, maximal jedoch 75 Stück.
"Für eingehende SMS dürfte dieser Preis im Rahmen der Erstrechnung nicht fällig werden", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Bettina Dittrich. Anhand eines von D-SMS anzufordernden Einzelverbindungsnachweises ist zu prüfen, wann welche SMS abgesandt wurde. Wem diese Art des Chattens zu teuer wird, der sollte der Firma nachweislich mitteilen, dass zugleich mit der Zahlung der "verchatteten" SMS dem Zustandekommen eines darüber hinausgehenden Abo-Vertrages widersprochen wird. Außerdem sollte das Ausloggen nicht vergessen werden.
Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man für 12 Cent pro Minute am Auskunftstelefon unter 0180-5 79 77 77 montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr oder im Internet unter www.vzs.de.



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