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Bundesrat formuliert 60 Änderungsanträge zum TKG

02.12.2003 von
Im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) will der Bundesrat die Rechte der Wettbewerber gegenüber der Deutschen Telekom stärken. Der zuständige Unterausschuss der Länderkammer formulierte 60 Änderungsanträge, teilweise sogar mit der Zustimmung von SPD-Ländern.

Wie das Handelsblatt berichtet würden die Änderungen nach Einschätzung von Telekom-Wettbewerbern Verbesserungen zugunsten der Deutschen Telekom wieder aus dem Gesetzentwurf entfernen, die Bundesfinanzminister Hans Eichel durchsetzen konnte.

Der Bundesrat will durchsetzen, dass solange der Bonner Konzern den Markt beherrscht, er den Konkurrenten weiter das Inkasso anbieten muss. Gestärkt werden soll auch die Missbrauchsaufsicht, indem der Regulierungsbehörde (RegTP) ein Eingreifen vorgeschrieben wird. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass es im Ermessen der RegTP liege.

Des weiteren müssen der RegTP wie in den EU-Rahmenrichtlinien vorgesehen, alle Prüfinstrumente gesetzlich zugestanden werden. Unter anderem auch die angemessene Verzinsung des Eigenkapitals bei der Berechnung der Netzkosten. Dieser Punkt ist jedoch hoch umstritten, da die Verzinsung erheblichen Einfluss auf die Berechnung der Durchleitungspreise hat.

Der Ex-Monopolist soll verpflichtet werden, alle neuen Dienste zeitgleich zur Markteinführung ihren Wettbewerbern zu Großhandelspreisen anzubieten. Allerdings sollen auch mildere Regulierungsmittel gegenüber der Telekom im Gesetz ermöglicht werden. So könne es ausreichend sein, die getrennte Buchführung für den Netzbetrieb und für eigene Endkundendienste von der Telekom zu verlangen, um die Übertragung der Monopolmacht aus dem Festnetz auf Wettbewerbsprodukte zu verhindern.

Großen Wert legt die Union darauf, dass auch Mediendienste und neue Technologien wie das Bitstromverfahren Zugang zum Telekom-Netz fordern dürfen und angesichts der gerade erst beginnenden Erholung des Telekommarktes will die Union die Branche von Kosten entlasten, indem sie nicht im Umlageverfahren die Kosten der Regulierungsbehörde tragen und auch von den Kosten der Telefonüberwachung befreit wird.
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