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Monopolkommission für Lockerung der Regulierung
Die Monopolkommission hat mit einem Sondergutachten ihre dritte Stellungnahme zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations- und Postmarkt vorgelegt. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Wettbewerbsentwicklung im Bereich der Telekommunikation deutlich positiver verlaufen ist, als noch vor zwei Jahren zu erwarten war. Im Postbereich dagegen wird der Wettbewerb nach wie vor durch die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG gelähmt.
Der Wettbewerb auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation hat in den vergangenen zwei Jahren zugenommen. Dies gilt für die Fern- und Auslandsgespräche und im Verlauf des Jahres 2003 auch für die Ortsgespräche. Bei den Teilnehmeranschlüssen dagegen spielt Wettbewerb nach wie vor eine untergeordnete Rolle.
Bei den Fern- und Auslandsgesprächen konnten die Konkurrenten der Deutschen Telekom ihre Marktposition durch den Zugewinn weiterer Marktanteile festigen. Der Umsatzanteil der Wettbewerber bei den Ferngesprächen im Inland erreichte Ende des Jahres 2002 35 Prozent (nach gut 30 Prozent Ende 2000) und bei den Auslandsgesprächen 43 Prozent (nach 39 Prozent Ende 2000).
Die Monopolkommission empfiehlt im Rahmen ihrer Aufgabe nach § 81 Abs. 3 TKG die Aufhebung der gesetzlichen Ex-ante-Entgeltregulierung bei Fern- und Auslandsgesprächen. Sie spricht diese Empfehlung aus, obwohl die Telekom in der Mehrzahl der Märkte weiterhin deutlich marktbeherrschend ist. Allerdings fordert die Monopolkommission auch die Absicherung der Deregulierung durch geeignete Vorkehrungen zur Beschränkung von Missbrauchspotentialen, die sich aus der weiterhin überragenden Marktstellung der Telekom bei den Teilnehmeranschlüssen ergeben. Ideal hierfür wäre eine strukturelle Trennung der Geschäftsaktivitäten der Telekom.
Der Wettbewerb auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation hat in den vergangenen zwei Jahren zugenommen. Dies gilt für die Fern- und Auslandsgespräche und im Verlauf des Jahres 2003 auch für die Ortsgespräche. Bei den Teilnehmeranschlüssen dagegen spielt Wettbewerb nach wie vor eine untergeordnete Rolle.
Bei den Fern- und Auslandsgesprächen konnten die Konkurrenten der Deutschen Telekom ihre Marktposition durch den Zugewinn weiterer Marktanteile festigen. Der Umsatzanteil der Wettbewerber bei den Ferngesprächen im Inland erreichte Ende des Jahres 2002 35 Prozent (nach gut 30 Prozent Ende 2000) und bei den Auslandsgesprächen 43 Prozent (nach 39 Prozent Ende 2000).
Die Monopolkommission empfiehlt im Rahmen ihrer Aufgabe nach § 81 Abs. 3 TKG die Aufhebung der gesetzlichen Ex-ante-Entgeltregulierung bei Fern- und Auslandsgesprächen. Sie spricht diese Empfehlung aus, obwohl die Telekom in der Mehrzahl der Märkte weiterhin deutlich marktbeherrschend ist. Allerdings fordert die Monopolkommission auch die Absicherung der Deregulierung durch geeignete Vorkehrungen zur Beschränkung von Missbrauchspotentialen, die sich aus der weiterhin überragenden Marktstellung der Telekom bei den Teilnehmeranschlüssen ergeben. Ideal hierfür wäre eine strukturelle Trennung der Geschäftsaktivitäten der Telekom.



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