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Gericht erklärt Aktiv-Plus-Tarife der Telekom für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die von der Deutschen Telekom angebotenen Tarife "AktivPlus xxl" und "AktivPlus calltime 120" gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Es hat damit die aufschiebende Wirkung der Klagen von Wettbewerbern der Deutschen Telekom gegen die entsprechenden Genehmigungen der RegTP angeordnet.
Der Telekom-Tarif "AktivPlus xxl" ermöglicht unentgeltliche City- und Deutschland-Verbindungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen gegen einen Aufpreis von 3,85 Euro gegenüber dem nächst niedrigeren Tarif. Im Tarif "AktivPlus basis calltime 120" erwerben die Kunden gegen einen Aufpreis von 1,47 Euro 120 Freiminuten für City- und Deutschland-Verbindungen.
Nach Auffassung des Gerichts sind dies unzulässige Preisabschläge, da sie bei realistischer Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten weit unterschreiten. Nach Meinung des Gerichts liegt darin eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefon-Dienstleistungen.
Der Telekom-Tarif "AktivPlus xxl" ermöglicht unentgeltliche City- und Deutschland-Verbindungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen gegen einen Aufpreis von 3,85 Euro gegenüber dem nächst niedrigeren Tarif. Im Tarif "AktivPlus basis calltime 120" erwerben die Kunden gegen einen Aufpreis von 1,47 Euro 120 Freiminuten für City- und Deutschland-Verbindungen.
Nach Auffassung des Gerichts sind dies unzulässige Preisabschläge, da sie bei realistischer Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten weit unterschreiten. Nach Meinung des Gerichts liegt darin eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefon-Dienstleistungen.



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