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Teure Abwesenheitsansage bei Vodafone in der Kritik

02.02.2004 von
Manche Vodafone-Kunden werden derzeit empört zur Rede gestellt, weil ihre Freunde und Verwandten, aber auch Geschäftspartner, neuerdings für Anrufversuche bezahlen müssen, obwohl gar kein Gespräch zustande gekommen ist. Ist der Angerufene gerade in einem Funkloch oder hat er sein Handy ausgeschaltet, so hören die Anrufer lediglich eine Bandansage. Die informiert darüber, dass der gewünschte Gesprächsteilnehmer derzeit nicht erreichbar sei, aber mittels einer SMS über den Anrufversuch informiert wird. Für diese Ansage muss der Anrufer eine Tarifeinheit bezahlen (in der Regel eine volle Minute), obwohl er keine Möglichkeit hat, selbst eine Nachricht aufzusprechen.

Die Ansage dauert nur etwa sieben Sekunden und wird nach dem Tarif des Anrufers abgerechnet. Wer zum Beispiel mit einer Prepaidkarte aus einem anderen Mobilfunknetz anruft, muss bis zu 79 Cent für den erfolglosen Anrufversuch zahlen. Noch teurer kann es werden, wenn der Anrufer aus dem Ausland auf dieser Bandansage landet, denn dann kommen zu den teuren Auslandstarifen auch noch die Roaminggebühren hinzu. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anrufer die Übermittlung seiner Rufnummer nicht unterdrückt hat.

Befremdlich ist die Art der Einführung dieses Vodafone-Dienstes, meinen Sachsens Verbraucherschützer, denn er wurde im Oktober 2003 bei all jenen Vodafone-Kunden freigeschaltet, welche ihre Mailbox nicht verwenden und gleichzeitig die Umleitungsmöglichkeiten ihres Mobiltelefons nicht deaktiviert haben. Sie bekommen seither beim Wieder-Einloggen ihres Handys ins Vodafone-Netz per SMS kostenlos die Information, wer (welche Rufnummer) vergeblich versucht hat, sie zu erreichen. Aber bezahlen müssen diesen Service die Anrufer.

Vodafone-Kunden, die eine solche Benachrichtigungs-SMS bekommen und für die Zukunft verhindern wollen, dass ihre Freunde und Geschäftspartner diesen Service für sie bezahlen müssen, finden am Ende der SMS die Service-Nummer 12 13 14, bei welcher sie die teure Abwesenheitsansage menügeführt abbestellen können. Die geprellten Anrufer dürften jedoch Schwierigkeiten haben, die kostenpflichtigen Abwesenheitsansagen bei ihrem Netzbetreiber zu reklamieren. Denn sie müssten beweisen, dass es sich bei den beanstandeten Verbindungen um die Vermittlung eines nicht bestellten Dienstes gehandelt hat.
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