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Verbraucherschützer: Nachbesserung beim Telekommunikationsgesetz
Verbraucherschützer haben die Regierung aufgefordert, "Gesetzeslücken" beim neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) zu schließen. "Die Verbraucher haben keine Rechte gegenüber der Regulierungsbehörde", sagte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dem Tagesspiegel. Der telekommunikationspolitische Sprecher der SPD, Hubertus Heil, erteilte jedoch Forderungen nach einer erneuten Nachbesserung des Gesetzes im Sinne der Verbraucher eine Absage: "Die Regulierungsbehörde ist keine Superpolizei."
Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag das neue TKG in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat wird bei seiner Sitzung am 2. April das Gesetz jedoch wahrscheinlich ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Daher sind Nachbesserungen noch möglich. Diese hält der vzbv für nötig. Denn anders als das Energiewirtschaftsgesetz, das ebenfalls reformiert wird, sieht das neue TKG kein spezielles Beschwerderecht des Verbrauchers gegen Telekommunikationsunternehmen vor. Konsequenz: "Die Kunden können sich zwar bei der Regulierungsbehörde beschweren, aber was die Regulierungsbehörde macht, ist ihr überlassen", kritisiert Telekommunikationsexperte von Braunmühl. Für den Verbraucherschützer ist das eine unbefriedigende Regelung: "Die Verbraucher haben keine Möglichkeit, der Behörde Druck zu machen".
Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag das neue TKG in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat wird bei seiner Sitzung am 2. April das Gesetz jedoch wahrscheinlich ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Daher sind Nachbesserungen noch möglich. Diese hält der vzbv für nötig. Denn anders als das Energiewirtschaftsgesetz, das ebenfalls reformiert wird, sieht das neue TKG kein spezielles Beschwerderecht des Verbrauchers gegen Telekommunikationsunternehmen vor. Konsequenz: "Die Kunden können sich zwar bei der Regulierungsbehörde beschweren, aber was die Regulierungsbehörde macht, ist ihr überlassen", kritisiert Telekommunikationsexperte von Braunmühl. Für den Verbraucherschützer ist das eine unbefriedigende Regelung: "Die Verbraucher haben keine Möglichkeit, der Behörde Druck zu machen".