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Telefonauskunft 11881 ermittelt den Anrufer
In Kürze wird der Auskunftsanbieter info.portal bei seinem Service 11881 die Suche anhand einer Rufnummer anbieten. Diese sogenannte Inverssuche wird durch das geänderte Telekommunikationsgesetz ermöglicht. In § 103 des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes ist festgelegt, dass Auskunftsdienste Namen und Anschriften von Teilnehmern ermitteln dürfen, von denen nur die Rufnummer bekannt ist. Auf dieser Basis können Telefonauskunftsdienste künftig den eingetragenen Teilnehmer ermitteln und die veröffentlichten Daten bekannt geben.
Somit können Teilnehmer aus dem Fest- und Mobilfunknetz klären, wer sie angerufen hat. Dabei greift 11881 auf tagesaktuelle Daten zurück und kann auch bei Neuanschlüssen Auskunft erteilen. Auf Wunsch wird das Suchergebnis auch per SMS auf das Handy-Display übermittelt. Für diesen Auskunftsdienst werden dem Anrufer aus dem Festnetz 26 Cent pro Gespräch sowie 95 Ct./Min. berechnet.
Somit können Teilnehmer aus dem Fest- und Mobilfunknetz klären, wer sie angerufen hat. Dabei greift 11881 auf tagesaktuelle Daten zurück und kann auch bei Neuanschlüssen Auskunft erteilen. Auf Wunsch wird das Suchergebnis auch per SMS auf das Handy-Display übermittelt. Für diesen Auskunftsdienst werden dem Anrufer aus dem Festnetz 26 Cent pro Gespräch sowie 95 Ct./Min. berechnet.