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TK-Anbietern sollen Regulierer mitfinanzieren
Die deutschen Telekommunikationsunternehmen sollen nach den Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes einen Beitrag zur Finanzierung der Regulierungsbehörde leisten. Das Wirtschaftsministerium (BMWA) und die RegTP werden es mit der Anmeldepflicht für TK-Anbieter deshalb künftig erheblich genauer nehmen als bisher. Die Regulierungsbehörde ist bereits vom BMWA beauftragt, zügig mit der Erhebung der Daten zu den zahlungspflichtigen Unternehmen zu beginnen.
Schon in den kommenden Wochen will die Behörde nach Informationen von Portel.de ein entsprechendes Anschreiben mit Auskunfts-Begehren an die bekannten sowie an noch nicht angezeigte, potentielle Telekommunikationsanbieter verschicken. Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist dabei, ob ein Anbieter - egal ob privat oder professionell - Umsätze mit Telekommunikationsdiensten zu verzeichnen hat.
Die Wettbewerberverbände Breko und VATM lehnen die neue Regelung als inakzeptabel ab, auch wenn das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Nach Meinung der Verbände sollen die Kosten für die Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb vom Staat getragen werden.
Bis zu 3.000 Firmen in Deutschland sind nach Schätzungen der RegTP bislang noch gar nicht als TK-Anbieter registriert – beispielsweise die gesamte Gruppe der neuen Anbieter von Hotspots und Wireless LAN-Netzen (WLAN-Provider). Völlig offen sind bislang auch die genauen Bewertungskriterien, ab wann ein Anbieter zahlungspflichtig ist. Theoretisch ist aber schon jetzt jeder Betreiber eines Hotspot ein TK-Anbieter, sobald es sich um ein kommerzielles, öffentlich zugängliches Angebot handelt.
Schon in den kommenden Wochen will die Behörde nach Informationen von Portel.de ein entsprechendes Anschreiben mit Auskunfts-Begehren an die bekannten sowie an noch nicht angezeigte, potentielle Telekommunikationsanbieter verschicken. Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist dabei, ob ein Anbieter - egal ob privat oder professionell - Umsätze mit Telekommunikationsdiensten zu verzeichnen hat.
Die Wettbewerberverbände Breko und VATM lehnen die neue Regelung als inakzeptabel ab, auch wenn das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Nach Meinung der Verbände sollen die Kosten für die Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb vom Staat getragen werden.
Bis zu 3.000 Firmen in Deutschland sind nach Schätzungen der RegTP bislang noch gar nicht als TK-Anbieter registriert – beispielsweise die gesamte Gruppe der neuen Anbieter von Hotspots und Wireless LAN-Netzen (WLAN-Provider). Völlig offen sind bislang auch die genauen Bewertungskriterien, ab wann ein Anbieter zahlungspflichtig ist. Theoretisch ist aber schon jetzt jeder Betreiber eines Hotspot ein TK-Anbieter, sobald es sich um ein kommerzielles, öffentlich zugängliches Angebot handelt.