0%
0%
Berliner Polizei zeigt Mobilfunker ohne Anhalten an
Die Berliner Polizei hat angekündigt, künftig auch Handy-Sünder ohne Anhalten anzuzeigen. Ca. 3 ½ Jahre nach Aufnahme des Handy-Verbots in die Straßenverkehrsordnung seien nach Polizeiangaben immer noch viel zu viele Fahrzeugführer aus eigensüchtigen Motiven nicht bereit, das Handyverbot im Straßenverkehr zu befolgen. Selbst die Tatsache, dass seit dem 1. April diesen Jahres Kraftfahrzeugführern bei Verstößen nicht nur ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro, sondern auch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei droht, hat nach Erfahrungen der Verkehrsüberwachung nicht zu einer spürbaren Verhaltensänderung geführt. Die Berliner Polizei ist deshalb bemüht, insbesondere im täglichen Streifendienst den Überwachungsdruck noch zu steigern.
Viele erkannte Verstöße konnten bisher häufig nur deshalb nicht zur Anzeige gebracht werden, weil ein sofortiges Anhalten der Betroffenen im dichten Großstadtverkehr nicht möglich war. Gerade der unmittelbare persönliche Tatvorwurf wurde allerdings in der Vergangenheit auch deshalb für notwendig gehalten, um den Fahrzeugführern die relativ neue Vorschrift nahe bringen zu können und sie über die besonderen Gefahren (14-fach erhöhtes Unfallrisiko!) aufzuklären. Zwischenzeitlich muss jedoch vorausgesetzt werden, dass das Handy-Verbot allgemein bekannt ist und es überwiegend nur an der mangelnden Einsicht zur Befolgung scheitert. Daher können künftig zweifelsfrei erkannte Verstöße auch unter Verzicht des sofortigen Anhaltens zur Anzeige gebracht werden. Folglich werden sich die Anzeigenzahlen voraussichtlich deutlich erhöhen.
Viele erkannte Verstöße konnten bisher häufig nur deshalb nicht zur Anzeige gebracht werden, weil ein sofortiges Anhalten der Betroffenen im dichten Großstadtverkehr nicht möglich war. Gerade der unmittelbare persönliche Tatvorwurf wurde allerdings in der Vergangenheit auch deshalb für notwendig gehalten, um den Fahrzeugführern die relativ neue Vorschrift nahe bringen zu können und sie über die besonderen Gefahren (14-fach erhöhtes Unfallrisiko!) aufzuklären. Zwischenzeitlich muss jedoch vorausgesetzt werden, dass das Handy-Verbot allgemein bekannt ist und es überwiegend nur an der mangelnden Einsicht zur Befolgung scheitert. Daher können künftig zweifelsfrei erkannte Verstöße auch unter Verzicht des sofortigen Anhaltens zur Anzeige gebracht werden. Folglich werden sich die Anzeigenzahlen voraussichtlich deutlich erhöhen.