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Auskunft: Datenweitergabe bis Ende September widersprechen
Telefonkunden, die nicht wollen, dass die Auskunft ihren Namen oder ihre Adresse weitergibt, sollten jetzt noch widersprechen. Die Telekom, die die Daten aller Telefonkunden zentral sammelt, wird diese erst am 30. September an die Telefon-Auskunfteien und Verlage
Weitergeben, berichtet der Tagesspiegel. Bis dahin können die Kunden noch per Widerspruch
verhindern, dass Dritte ihre Daten erfahren.
Durch das neue Telekommunikationsgesetz ist die so genannte Inverssuche künftig möglich. Wer die Telefonnummer weiß, kann die Auskunft nach dem Namen oder der Adresse des Teilnehmers befragen. Verbraucher können dieses nur verhindern, wenn sie einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich widersprechen.
Die Telekom, die die Daten aller Festnetz- und Handy-Kunden zentral erfasst, wird diese Informationen erst am Monatsende weitergeben, sagte T-Com- Sprecher Rüdiger Gräve dem Tagesspiegel. Jetzt noch eingehende Widersprüche würden „tagesaktuell“ berücksichtigt.
Durch das neue Telekommunikationsgesetz ist die so genannte Inverssuche künftig möglich. Wer die Telefonnummer weiß, kann die Auskunft nach dem Namen oder der Adresse des Teilnehmers befragen. Verbraucher können dieses nur verhindern, wenn sie einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich widersprechen.
Die Telekom, die die Daten aller Festnetz- und Handy-Kunden zentral erfasst, wird diese Informationen erst am Monatsende weitergeben, sagte T-Com- Sprecher Rüdiger Gräve dem Tagesspiegel. Jetzt noch eingehende Widersprüche würden „tagesaktuell“ berücksichtigt.