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Preselection-Mitbewerber kritisieren die Telekom
Die Konkurrenten der Deutschen Telekom werfen dem Ex-Monopolisten massive Wettbewerbsbehinderungen im Preselection-Markt vor. Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden von Preselection-Kunden darüber, dass die Telekom auf Wettbewerbsunternehmen voreingestellte Telefonanschlüsse auf ihr eigenes Netz zurückstellt, ohne dass ein schriftliches Einverständnis des Kunden vorliegt. Nach Angaben der Tageszeitung „Die Welt“ hat der größte Telekom-Konkurrent Arcor aus diesem Grund ein Missbrauchsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragt und fordert die Wiederherstellung des bisherigen elektronischen Antragsverfahren.
So hat der Preselection-Anbieter Tele2 zwischen November 2003 und April 2004 mehr als 350 Kunden ermittelt, welche die Telekom von einem Providerwechsel abgehalten hat. Die Wettbewerber befinden das Telekom-Verhalten als wettbewerbswidrig, weil der Bonner Konzern zur Umschaltung wechselwilliger Kunden neuerdings einen schriftlichen Antrag samt Unterschrift verlangt. Kunden hingegen, die zurück zur Telekom möchten, können diesen Wunsch entweder mündlich oder per E-Mail äußern.
Die Wettbewerber werfen der Telekom außerdem vor, sie würde Daten aus ihrer Preselection-Verwaltung an ihren Vertrieb weiterreichen, damit dieser gezielt Kunden zur Rückgewinnung ansprechen könne. Aus Sicht des VATM verstößt diese Vorgehensweise gegen das neue Telekommunikationsgesetz. Aus Telekom-Kreisen heißt es aber, nicht der Marktführer, sondern einige der Wettbewerber würden dubiose Methoden bei der Akquirierung von Neukunden anwenden.
So hat der Preselection-Anbieter Tele2 zwischen November 2003 und April 2004 mehr als 350 Kunden ermittelt, welche die Telekom von einem Providerwechsel abgehalten hat. Die Wettbewerber befinden das Telekom-Verhalten als wettbewerbswidrig, weil der Bonner Konzern zur Umschaltung wechselwilliger Kunden neuerdings einen schriftlichen Antrag samt Unterschrift verlangt. Kunden hingegen, die zurück zur Telekom möchten, können diesen Wunsch entweder mündlich oder per E-Mail äußern.
Die Wettbewerber werfen der Telekom außerdem vor, sie würde Daten aus ihrer Preselection-Verwaltung an ihren Vertrieb weiterreichen, damit dieser gezielt Kunden zur Rückgewinnung ansprechen könne. Aus Sicht des VATM verstößt diese Vorgehensweise gegen das neue Telekommunikationsgesetz. Aus Telekom-Kreisen heißt es aber, nicht der Marktführer, sondern einige der Wettbewerber würden dubiose Methoden bei der Akquirierung von Neukunden anwenden.