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Rundfunkgebühren für Internet-Computer
Die Fernsehkommission der Bundesländer hat eine Gebührenpflicht für Computer mit Internet-Zugang vorgeschlagen. Betroffen wären vor allem private Nutzer, die keinen Fernseher oder Radio, aber einen PC mit Internetzugang besitzen sowie mittelständische Unternehmen. Für Privathaushalte, die bereits GEZ-Gebühren zahlen, entstehen keine zusätzlichen Kosten, da Zweitgeräte gebührenfrei sind. Unternehmen sollen in jedem Fall die Rundfunkgebühr für Internet-Computer zahlen. Das gilt auch, wenn das Unternehmen keinen Fernseher oder Radio betreibt. Die Gebühren für Fernsehen und Hörfunk betragen ab 1. April 2004 17,01 Euro monatlich. Die Gebühr für Internet-Computer soll ab dem 1. Januar 2007 erhoben werden.