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vzbv begrüßt BGH-Entscheidung zu Rückgaberecht bei eBay
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Urteil vom 3. November 2004 des Bundesgerichtshofes zu Widerrufsrechten bei eBay-Käufen. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit die Auffassung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, dass alle gewerblichen Anbieter beim Internetunternehmen eBay ihren Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht, wie bei anderen Internet-Kaufverträgen, einräumen müssen.
Damit der Kunde erkennen kann, ob es sich beim Anbieter um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Kennzeichnungspflicht gewerblicher Anbieter. Bis dahin können sich Verbraucher zum Beispiel daran orientieren, ob Neuware bzw. mehrere Artikel derselben Sorte verkauft werden , eine hohe Anzahl versteigerter Produkte existiert oder eine Registrierung des Anbieters als Powerseller vorliegt.
Damit der Kunde erkennen kann, ob es sich beim Anbieter um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Kennzeichnungspflicht gewerblicher Anbieter. Bis dahin können sich Verbraucher zum Beispiel daran orientieren, ob Neuware bzw. mehrere Artikel derselben Sorte verkauft werden , eine hohe Anzahl versteigerter Produkte existiert oder eine Registrierung des Anbieters als Powerseller vorliegt.




