Seite bewerten:
100%
0%

Gebühren für Anrufzustellung: Regelung für alle Anbieter

18.05.2005 von
Die EU-Kommission hat ein Veto gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zur Anrufzustellung im Festnetz eingelegt. Durch das Veto der EU-Kommission ist die RegTP gehalten, ihre Entscheidung zu überprüfen.

Seit der Liberalisierung des Telefonmarktes haben andere Anbieter neben der Deutschen Telekom eigene Netze aufgebaut. Wählt ein Kunde eines Netzbetreibers eine Nummer im Netz eines anderen Betreibers, so fallen für die Anrufzustellung ins fremde Netz Gebühren an. Nach der Entscheidung der RegTP sollten die Gebühren, die die Telekom für die Anrufzustellung nehmen darf, festgelegt werden. Den anderen Netzbetreibern wollte die Behörde dagegen keine Vorschriften bezüglich der Gebühren machen.

Die alternativen Anbieter besäßen keine beträchtliche Marktmacht, so die Regulierungsbehörde. Deswegen sei nach einer EU-Richtlinie eine Vorabregulierung unnötig. Bisher hatte die RegTP in Streitfällen die Zustellungsgebühren einzelner Alternativbetreiber in sog. ad-hoc – Einzelfallentscheidungen festgelegt.

Nach Ansicht der EU-Kommission ist jedoch nicht ohne Weiteres von der fehlenden Marktmacht der alternativen Anbieter auszugehen. Einzelne Alternativanbieter verfügten bereits über ein eigenes Festnetz und böten Leistungen an, zu denen es kein Ersatzangebot gibt. Dies deute auf eine beträchtliche Marktmacht hin. In anderen europäischen Ländern hätten Untersuchungen eine beträchtliche Marktmacht alternativer Netzbetreiber ergeben. Im Bereich der Gebühren für die Anrufzustellung komme noch eine Schwächung der Marktmacht der Telekom hinzu. Die Telekom ist gezwungen, sich den Zugang zu den Netzen der Alternativanbieter zu erkaufen, während ihr die Höhe der Zugangsgebühren vorgeschrieben werden.

Wird den alternativen Netzbetreibern eine beträchtliche Marktmacht zugesprochen, so muss die RegTP auch für sie die Gebühren zur Anrufzustellung vorab regulieren. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass den alternativen Netzbetreibern feste Preisvorgaben gemacht werden müssen, da den nationalen Regulierungsbehörden bei der Wahl angemessener Regulierungsmaßnahmen ein Ermessensspielraum zusteht.
Aktuelle News
Digitale Zahlungsmittel im Vergleich: Diese Optionen bieten Anonymität und Sicherheit

04.12.2025: Bild: freepik.com/ijeab Online-Zahlungen gehören längst zum Alltag. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis vieler ...weiter

BLACK WEEK 2025 bei freenet: Die beste Shoppingwoche des Jahres startet jetzt!

19.11.2025: Es ist wieder soweit: freenet eröffnet die Black Week und bringt die besten Deals des Jahres direkt zu ihren ...weiter

Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe

18.10.2025: Bild: Samsung Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe nach enttäuschendem S25-Modell Lange Zeit ...weiter

So gelingt der professionelle Online-Auftritt: Domain, Hosting und Sicherheit im Überblick

13.10.2025: Bild: freepik.com/rawpixel.com Eine funktionierende und professionelle Webpräsenz ist heute für nahezu jedes ...weiter

20 Jahre klarmobil: Neue Aktionstarife

24.09.2025: klarmobil feiert seinen 20 jährigen Geburtstag mit Aktionstarifen – und zwar noch bis 30.09., 23:59 Uhr ...weiter

DR.SIM reduziert die Preise

23.09.2025: Dr. SIM reduziert die Preise bei DR.SIM! Ab sofort gibt es den 100GB Tarif (Laufzeit 1 Monat oder 24 ...weiter

crash-Deal! Monatlich kündbare 20GB 5G Allnet Flat im Top D-Netz für nur 6,99€

11.09.2025: Ab sofort startet bei Crash eine starke Aktion im Top 5G D-Netz. Ab sofort gibt es 20 GB 5G für nur 6, ...weiter

Aktionstarife: klarmobil wird 20 Jahre alt

10.09.2025: klarmobil wird 20 Jahre alt! Grund genug für den Mobilfunk-Discounter, den Geburtstag ganz im Sinne seiner ...weiter

weitere News