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Spam-Beschwerdestelle eingerichtet
In dieser Woche startete die Spam-Beschwerdestelle der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de können Verbraucher dem vzbv per Mail unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln, wo diese dann überprüft werden und im Bedarfsfall juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgegangen wird. Die Zahl unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. So liegt der Anteil von Spam an allen in Deutschland empfangenen Mails bei bis zu 80 Prozent.
Voraussetzung einer Beschwerde und Notwendigkeit für eine Rechtsverfolgung ist die Sicherung der sogenannten Header-Zeilen der Spam-Mail. Diese geben unter anderem Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den "Verkehrsweg" einer Mail. Da der vzbv lediglich befugt ist, die Interessen privater Verbraucher zu vertreten, sollen sich Unternehmer an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (www.wettbewerbszentrale.de) wenden.
Da Spamming ist kein Kavaliersdelikt ist und Wirtschaft sowie Verbraucher gleichermaßen schädigt, fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des Gesetzgebers. Dazu gehören die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für Spam-Mails, die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen können (Beispiel Phishing). Zusätzlich soll die Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam zuständig werden. In Italien, Dänemark oder Österreich werden Spammer bereits verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert.
Des Weiteren ist eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne Teil des am 1. Juli 2005 gestarteten Projekts zur Bekämpfung von Spam. Im Rahmen dieses vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderten vzbv-Projekts soll im Januar 2006 eine Internetseite online gehen, die Verbraucher und Internetnutzer für das Thema Spam sensibilisieren und umfassend informieren soll.
Voraussetzung einer Beschwerde und Notwendigkeit für eine Rechtsverfolgung ist die Sicherung der sogenannten Header-Zeilen der Spam-Mail. Diese geben unter anderem Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den "Verkehrsweg" einer Mail. Da der vzbv lediglich befugt ist, die Interessen privater Verbraucher zu vertreten, sollen sich Unternehmer an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (www.wettbewerbszentrale.de) wenden.
Da Spamming ist kein Kavaliersdelikt ist und Wirtschaft sowie Verbraucher gleichermaßen schädigt, fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des Gesetzgebers. Dazu gehören die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für Spam-Mails, die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen können (Beispiel Phishing). Zusätzlich soll die Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam zuständig werden. In Italien, Dänemark oder Österreich werden Spammer bereits verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert.
Des Weiteren ist eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne Teil des am 1. Juli 2005 gestarteten Projekts zur Bekämpfung von Spam. Im Rahmen dieses vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderten vzbv-Projekts soll im Januar 2006 eine Internetseite online gehen, die Verbraucher und Internetnutzer für das Thema Spam sensibilisieren und umfassend informieren soll.




