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Bundesratsinitiative gegen Handynutzung in Gefängnissen
Durch den Einsatz von Handystörsendern will der Baden-Württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) in Justizvollzugsanstalten jeglichen Mobilfunkverkehr endgültig und wirksam unterbinden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative beschloss das Baden-Württembergische Kabinett gestern Abend in Stuttgart.
„In den Gefängnissen ist der Betrieb von Handys schon heute verboten. Leider läßt sich aber nicht zuverlässig verhindern, dass Handys immer wieder auf abenteuerlichen Wegen an den Kontrollen vorbei in die Anstalten geschmuggelt werden“, beschrieb Goll das Problem.
Dabei bedeuteten die Handys eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Vollzug, denn sie ermöglichten die Weiterführung krimineller Geschäfte aus der Zelle heraus.
Bislang habe man in Baden-Württemberg versucht, unerlaubt in die Anstalt eingebrachte Mobiltelefone durch spezielle Handysuchgeräte aufzuspüren. Der Nachteil sei jedoch, dass die Geräte nur dann anschlagen, wenn mit dem gesuchten Handy gerade telefoniert werde. Auch der Versand einer SMS werde nicht erfasst. Der Einsatz von Handystörsendern sei das einzig effektive Mittel. In Deutschland sind Störsender bislang jedoch nicht erlaubt. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde die notwendige Rechtsgrundlage für den Einsatz von Störsendern im Justizvollzug geschaffen.
„In den Gefängnissen ist der Betrieb von Handys schon heute verboten. Leider läßt sich aber nicht zuverlässig verhindern, dass Handys immer wieder auf abenteuerlichen Wegen an den Kontrollen vorbei in die Anstalten geschmuggelt werden“, beschrieb Goll das Problem.
Dabei bedeuteten die Handys eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Vollzug, denn sie ermöglichten die Weiterführung krimineller Geschäfte aus der Zelle heraus.
Bislang habe man in Baden-Württemberg versucht, unerlaubt in die Anstalt eingebrachte Mobiltelefone durch spezielle Handysuchgeräte aufzuspüren. Der Nachteil sei jedoch, dass die Geräte nur dann anschlagen, wenn mit dem gesuchten Handy gerade telefoniert werde. Auch der Versand einer SMS werde nicht erfasst. Der Einsatz von Handystörsendern sei das einzig effektive Mittel. In Deutschland sind Störsender bislang jedoch nicht erlaubt. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde die notwendige Rechtsgrundlage für den Einsatz von Störsendern im Justizvollzug geschaffen.



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