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FST erstellt Regelungen im Bereich „Mobile Payment“
Der Branchenverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e. V. (FST) hat Regelungen zum Segment „Mobile Payment“ aufgestellt. Ziel des FST-Verhaltenskodex ist eine klare Angebotskommunikation und der Schutz des Verbrauchers. Es werden u.a. Fragen beantwortet wie beispielsweise: Was kostet eine Dienstleistung über Mobile Payment? Wie oft und in welchen Abständen wird welcher Betrag abgebucht? Wie kann der Verbraucher ein Abo wieder stoppen?
Die Regelungen sind seit dem 1. Oktober 2005 in Kraft. „Mobile Payment ist vom Ansatz her ein sehr unkompliziertes und verbraucherfreundliches Geschäftsmodell zur Bezahlung von Kleinstbeträgen über die Mobilfunkrechnung oder ein Guthabenkonto – allerdings haben wir aufgrund der z.T. unklaren Kommunikation rund um Angebotsumfang und vertragliche Bindungen dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung gesehen. Der Nutzer kann nun leicht erkennen – und zwar nicht erst mittels Kleingedrucktem – was ihn erwartet“, erklärt Katrin Reyer, Leiterin der Kommission, den FST-Verhaltenskodex. Die Regelungen können unter www.fst-ev.org eingesehen werden.
Die Regelungen sind seit dem 1. Oktober 2005 in Kraft. „Mobile Payment ist vom Ansatz her ein sehr unkompliziertes und verbraucherfreundliches Geschäftsmodell zur Bezahlung von Kleinstbeträgen über die Mobilfunkrechnung oder ein Guthabenkonto – allerdings haben wir aufgrund der z.T. unklaren Kommunikation rund um Angebotsumfang und vertragliche Bindungen dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung gesehen. Der Nutzer kann nun leicht erkennen – und zwar nicht erst mittels Kleingedrucktem – was ihn erwartet“, erklärt Katrin Reyer, Leiterin der Kommission, den FST-Verhaltenskodex. Die Regelungen können unter www.fst-ev.org eingesehen werden.



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