100%
0%
Unseriöse Anbieter versprechen 100 Gratis-SMS
Die Polizei in Aurich warnt vor Anbietern, die auf diversen Internetseiten so genannte Gratis-Angebote offerieren. Dem Kunden wird auf diesen Seiten, die von der Firma Schmidtlein GbR betrieben werden, das Versenden von 100 Gratis-SMS suggeriert. Um diese zu erhalten, müsse sich der User nur einmal anmelden. Erst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass eine monatliche Gebühr von 7 Euro berechnet wird, die im Voraus für 12 Monate zu zahlen ist. Der Vertrag hat insgesamt eine Laufzeit von 24 Monaten.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht außerdem, dass der Kunde eine Registrierungsmail erhält, die den Vertrag bestätigt. Diese wird vom Anbieter allerdings meist erst 14 Tage nach der Anmeldung versandt, um so die Vergesslichkeit des Kunden auszunutzen und den Vertrag rechtsgültig werden zu lassen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages und damit auch die 14-tätige Kündigungsfrist bereits mit dem Bestätigen des Anmeldebuttons besteht und nicht erst mit Erhalt der Registrierungsmail.
Auch beim Europäischen Verbraucherzentrum in Wien, beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen, beim Österreichischen Internetombudsmann und bei der Arbeiterkammer in Österreich häufen sich die Beschwerden über die Firma Schmidtlein GbR. In Österreich beginnt die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit dem Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Außerdem bedarf es hier einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann. Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reiche dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt und die Information so jederzeit vom Unternehmer geändert werden kann. Bei unzureichender Rücktrittbelehrung verlängert sich die Frist um drei Monate ab Vertragsabschluss.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht außerdem, dass der Kunde eine Registrierungsmail erhält, die den Vertrag bestätigt. Diese wird vom Anbieter allerdings meist erst 14 Tage nach der Anmeldung versandt, um so die Vergesslichkeit des Kunden auszunutzen und den Vertrag rechtsgültig werden zu lassen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages und damit auch die 14-tätige Kündigungsfrist bereits mit dem Bestätigen des Anmeldebuttons besteht und nicht erst mit Erhalt der Registrierungsmail.
Auch beim Europäischen Verbraucherzentrum in Wien, beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen, beim Österreichischen Internetombudsmann und bei der Arbeiterkammer in Österreich häufen sich die Beschwerden über die Firma Schmidtlein GbR. In Österreich beginnt die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit dem Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Außerdem bedarf es hier einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann. Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reiche dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt und die Information so jederzeit vom Unternehmer geändert werden kann. Bei unzureichender Rücktrittbelehrung verlängert sich die Frist um drei Monate ab Vertragsabschluss.