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VATM warnt vor neuem Monopol der Telekom
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den umstrittenen Paragraphen 9a des Entwurfes zum TKG-Änderungsgesetz nicht zu verändern. Danach soll die Bundesnetzagentur nur noch dann regulatorisch eingreifen dürfen, wenn ohne Regulierung in neuen Märkten der Wettbewerb langfristig behindert würde.
Damit ermöglicht die Bundesregierung der Deutschen Telekom zumindest zeitweise ein neues Monopol aufzubauen, um die vom Ex-Monopolisten geforderten Pioniergewinne und damit überhöhte Endkundenpreise durchsetzen zu können. Genau dies hatte die EU-Kommission in den letzten Wochen mehrfach scharf kritisiert und sogar mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedroht.
"Ziel einer verantwortungsvollen Politik sollte es jedoch sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für alle Unternehmen Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die bislang im Gesetzentwurf angelegte einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens würde vielmehr zu investitionsfeindlichen Monopolen in neuen Märkte führen. Dies hätte zur Folge, dass fast fünf Millionen Kunden der Wettbewerber und damit etwa die Hälfte aller Haushalte mit schnellem Internet von neuen Technologien ausgeschlossen blieben."
Auch dies kann nicht Ziel einer verantwortungsvollen Standortpolitik sein. In den vorangegangenen Jahren hat die Politik durch verbesserte Wettbewerbsbedingungen Infrastrukturinvestitionen stark gefördert und dadurch dazu beigetragen, dass alle Kunden von sinkenden Preisen profitieren konnten.
Die Telekom konfrontiert die Politik jedoch noch mit erheblich weitergehenden Forderungen. Sie verlangt vehement eine Freistellung von Regulierung auch unabhängig von der Feststellung neuer Märkte und dies für mindestens sieben bis zwölf Jahre.
"Vor diesem Hintergrund werden wir mit größtem Nachdruck in der nationalen aber auch europäischen Politik dafür werben, weiter auf Wettbewerb statt auf neue Monopole zu setzen, wenn Internet für alle Bürger schnell und günstig werden soll", betont Jürgen Grützner.
Damit ermöglicht die Bundesregierung der Deutschen Telekom zumindest zeitweise ein neues Monopol aufzubauen, um die vom Ex-Monopolisten geforderten Pioniergewinne und damit überhöhte Endkundenpreise durchsetzen zu können. Genau dies hatte die EU-Kommission in den letzten Wochen mehrfach scharf kritisiert und sogar mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedroht.
"Ziel einer verantwortungsvollen Politik sollte es jedoch sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für alle Unternehmen Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die bislang im Gesetzentwurf angelegte einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens würde vielmehr zu investitionsfeindlichen Monopolen in neuen Märkte führen. Dies hätte zur Folge, dass fast fünf Millionen Kunden der Wettbewerber und damit etwa die Hälfte aller Haushalte mit schnellem Internet von neuen Technologien ausgeschlossen blieben."
Auch dies kann nicht Ziel einer verantwortungsvollen Standortpolitik sein. In den vorangegangenen Jahren hat die Politik durch verbesserte Wettbewerbsbedingungen Infrastrukturinvestitionen stark gefördert und dadurch dazu beigetragen, dass alle Kunden von sinkenden Preisen profitieren konnten.
Die Telekom konfrontiert die Politik jedoch noch mit erheblich weitergehenden Forderungen. Sie verlangt vehement eine Freistellung von Regulierung auch unabhängig von der Feststellung neuer Märkte und dies für mindestens sieben bis zwölf Jahre.
"Vor diesem Hintergrund werden wir mit größtem Nachdruck in der nationalen aber auch europäischen Politik dafür werben, weiter auf Wettbewerb statt auf neue Monopole zu setzen, wenn Internet für alle Bürger schnell und günstig werden soll", betont Jürgen Grützner.



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