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Durchgreifen gegen Telefon-Spamming
Die Bundesnetzagentur hat über 80 Netzbetreibern und Serviceprovidern die Rechnungslegung und das Inkasso für rechtswidrig genutzte Rufnummern untersagt. Das bedeutet, Rechnungen für Verbindungen zu diesen Nummern muss man nicht mehr bezahlen. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur über sog. Ping-Anrufe und andere Formen des Telefon-Spammings beschwert.
"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht. Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern ist meines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Welche Rufnummern die Bundesnetzagentur gesperrt hat, ist unter www.bundesnetzagentur.de nachzulesen.
Bei einem Ping-Anruf wird ein Anruf zu einem Telefonanschluss generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer teuren Mehrwertdiensterufnummer oder einer (0)137er Rufnummer. Neben Ping-Anrufen gibt es Telefon-Spamming in Form sog. Gewinnversprechen, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass die Angerufene einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen habe, der durch Anruf abgerufen werden könne. Statt eines Gewinns gibt es dann aber nur eine hohe Telefonrechnung.
Hier kann man Beschwerden gegen Telefon-Spamming einlegen:
Telefax 06321 934-111
E-Mail: rufnummernspam@bnetza.de
Postanschrift:
Bundesnetzagentur, Außenstelle Neustadt, Schütt 13, 67433 Neustadt.
"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht. Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern ist meines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Welche Rufnummern die Bundesnetzagentur gesperrt hat, ist unter www.bundesnetzagentur.de nachzulesen.
Bei einem Ping-Anruf wird ein Anruf zu einem Telefonanschluss generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer teuren Mehrwertdiensterufnummer oder einer (0)137er Rufnummer. Neben Ping-Anrufen gibt es Telefon-Spamming in Form sog. Gewinnversprechen, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass die Angerufene einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen habe, der durch Anruf abgerufen werden könne. Statt eines Gewinns gibt es dann aber nur eine hohe Telefonrechnung.
Hier kann man Beschwerden gegen Telefon-Spamming einlegen:
Telefax 06321 934-111
E-Mail: rufnummernspam@bnetza.de
Postanschrift:
Bundesnetzagentur, Außenstelle Neustadt, Schütt 13, 67433 Neustadt.



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