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"Mannesmann-Verfahren" vorläufig eingestellt
Wie die 10. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf heute mitteilte, hat sie das Strafverfahren gegen die sechs Angeklagten vorläufig eingestellt. Die wegen schwerer Untreue beziehungsweise Beihilfe zur schweren Untreue Angeklagten müssen im Gegenzug zwischen 12.500 und 3,2 Millionen Euro an den Staat bzw. gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Sie gelten damit als nicht vorbestraft.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, das "öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" könne so beseitigt werden, ohne dass "die Schwere der Schuld dem entgegensteht". Das sind laut § 153 a der Strafprozessordnung die Voraussetzungen für einen solchen Schritt. Es verwies darauf, dass sämtliche Angeklagten nicht vorbestraft und dazu aufgrund der langen Verfahrensdauer "überdurchschnittlichen Belastungen" ausgesetzt gewesen seien.
Weiterhin erklärte das Gericht, die Rechtsgrundlagen für eine Verurteilung seien weiter "ungeklärt", die "Bandbreite der Auffassungen ernst zu nehmender Juristen zur Zulässigkeit der Handlungsweise der Angeklagten war- und ist immer noch – groß". Es wehrte sich gegen Vorwürfe, die Strafgerichtskammer habe einer Klärung der Vorwürfe "ausweichen" wollen und gegen die Auffassung, die Angeklagten hätten sich damit "freigekauft".
Der Verdacht der schweren Untreue war 2000 im Zusammenhang mit Prämienzahlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone erhoben worden. Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens sollen ungerechtfertigt Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro zugekommen sein.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, das "öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" könne so beseitigt werden, ohne dass "die Schwere der Schuld dem entgegensteht". Das sind laut § 153 a der Strafprozessordnung die Voraussetzungen für einen solchen Schritt. Es verwies darauf, dass sämtliche Angeklagten nicht vorbestraft und dazu aufgrund der langen Verfahrensdauer "überdurchschnittlichen Belastungen" ausgesetzt gewesen seien.
Weiterhin erklärte das Gericht, die Rechtsgrundlagen für eine Verurteilung seien weiter "ungeklärt", die "Bandbreite der Auffassungen ernst zu nehmender Juristen zur Zulässigkeit der Handlungsweise der Angeklagten war- und ist immer noch – groß". Es wehrte sich gegen Vorwürfe, die Strafgerichtskammer habe einer Klärung der Vorwürfe "ausweichen" wollen und gegen die Auffassung, die Angeklagten hätten sich damit "freigekauft".
Der Verdacht der schweren Untreue war 2000 im Zusammenhang mit Prämienzahlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone erhoben worden. Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens sollen ungerechtfertigt Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro zugekommen sein.



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