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Regierung will Verbot von Werbeanrufen durchsetzen
Die Bundesregierung will verstärkt gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Peter Paziorek (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, erklärte gegenüber dem Handelsblatt, die Regierung müsse dafür sorgen, dass das bestehende Verbot solcher Anrufe auch umgesetzt werde. Wenn die Wirtschaft mit dem Problem nicht selbst fertig werde – „und die Zweifel daran sind im Augenblick groß“ –, dann müsse die Regierung tätig werden, sagte Paziorek.
Im Gespräch seien höhere Bußgelder bis hin zur so genannten Gewinnabschöpfung und ein Verbot der Rufnummernunterdrückung für Werbeanrufe. Diese Maßnahmen sollten in das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen werden, welches bereits aufgrund einer neuen EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz überarbeitet werden muss. Die CDU-Fraktion im Bundestag prüfe darüber hinaus, ob auf Grund eines unerbetenen Werbeanrufs geschlossene Verträge generell nichtig sein sollen, ergänzte die verbraucherpolitische Fraktionssprecherin Julia Klöckner.
Vor allem wenn die Gewinnabschöpfungsverfahren neu geregelt würden, könnte das den Kampf der Verbraucherschutzverbänden gegen unseriöse Anrufer erleichtern. Seit 2004 können die Verbände vor Gericht einklagen, dass durch unlauteren Wettbewerb erzielte Gewinne an den Staat fließen. Allerdings müssen sie die Prozesskosten tragen, wenn die Klage abgewiesen wird, werden aber an den Erlösen nicht beteiligt. Künftig solle ein Teil des abgeschöpften Gewinns den Klägerverbänden zufließen und diesen so ermöglichen, ihr Kostenrisiko abzufedern, so die Überlegungen im Verbraucherministerium.
Juristische Hürden stehen der Gesetzesänderung noch im Wege. Das Bundesjustizministerium, das für das UWG zuständig ist, hält einen Bußgeldtatbestand im UWG für "systemfremd", so das Handelsblatt weiter. Die Fraktionen sind aber entschlossen, weiter Überzeugungsarbeit zu leisten. Die verbraucherschutzpolitische Fraktionssprecherin der SPD, Waltraud Wolff, erklärte, man müsse „den Juristen deutlich machen, dass es Lücken gibt, die man eben schließen muss“.
Im Gespräch seien höhere Bußgelder bis hin zur so genannten Gewinnabschöpfung und ein Verbot der Rufnummernunterdrückung für Werbeanrufe. Diese Maßnahmen sollten in das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen werden, welches bereits aufgrund einer neuen EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz überarbeitet werden muss. Die CDU-Fraktion im Bundestag prüfe darüber hinaus, ob auf Grund eines unerbetenen Werbeanrufs geschlossene Verträge generell nichtig sein sollen, ergänzte die verbraucherpolitische Fraktionssprecherin Julia Klöckner.
Vor allem wenn die Gewinnabschöpfungsverfahren neu geregelt würden, könnte das den Kampf der Verbraucherschutzverbänden gegen unseriöse Anrufer erleichtern. Seit 2004 können die Verbände vor Gericht einklagen, dass durch unlauteren Wettbewerb erzielte Gewinne an den Staat fließen. Allerdings müssen sie die Prozesskosten tragen, wenn die Klage abgewiesen wird, werden aber an den Erlösen nicht beteiligt. Künftig solle ein Teil des abgeschöpften Gewinns den Klägerverbänden zufließen und diesen so ermöglichen, ihr Kostenrisiko abzufedern, so die Überlegungen im Verbraucherministerium.
Juristische Hürden stehen der Gesetzesänderung noch im Wege. Das Bundesjustizministerium, das für das UWG zuständig ist, hält einen Bußgeldtatbestand im UWG für "systemfremd", so das Handelsblatt weiter. Die Fraktionen sind aber entschlossen, weiter Überzeugungsarbeit zu leisten. Die verbraucherschutzpolitische Fraktionssprecherin der SPD, Waltraud Wolff, erklärte, man müsse „den Juristen deutlich machen, dass es Lücken gibt, die man eben schließen muss“.



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