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Telefonieren am Steuer bleibt verboten
Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht das Handyverbot am Steuer bestätigt (Az: 2 BvR 525/08). Das berichtet das Magazin Focus im Internet unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Freitag. Die Verfassungsbeschwerde hatt eine Rechtsanwältin eingelegt, die mehrmals mit dem Handy am Ohr im Straßenverkehr erwischt worden war. Erstinstanzlich war sie darauf hin zu einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro verurteilt worden.