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Urteil: Etappensieg gegen Abofallen?
Ein Internetanbieter, der von Verbraucherschützern beschuldigt wird, sogenannte Abofallen im Internet zu betreiben, ist vom Landgericht Hanau dazu verurteilt worden, seine Gewinne offenzulegen. Das Gericht erkannte mit seinem Urteil ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln der Firma. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mitteilt, sind die Beklagten in Berufung gegangen, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Dennoch betrachten die Verbraucherschützer das Urteil als "Etappensieg". Sollte die Berufungsinstanz das Urteil bestätigen und die Gewinne unrechtmäßig erwirtschaftet worden sein, könnte gerichtlich durchgesetzt werden, dass diese Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden, heißt es in der Mitteilung des vzbv.
Die beklagte Firma wurde bereits im April 2007 vom vzbv wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Der Bundesverband nennt die Internetseiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de und online-flirten.de. Diese seien derart gestaltet, dass Nutzer den Eindruck erhalten könnten, die angebotenen Leistungen seien kostenfrei. Lediglich im Kleingedruckten finde sich der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag über mindestens 59 Euro eingegangen werde.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. Betroffene sollten sich bei einer Verbraucherzentrale Rat suchen, bevor sie zahlen.
Dennoch betrachten die Verbraucherschützer das Urteil als "Etappensieg". Sollte die Berufungsinstanz das Urteil bestätigen und die Gewinne unrechtmäßig erwirtschaftet worden sein, könnte gerichtlich durchgesetzt werden, dass diese Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden, heißt es in der Mitteilung des vzbv.
Die beklagte Firma wurde bereits im April 2007 vom vzbv wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Der Bundesverband nennt die Internetseiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de und online-flirten.de. Diese seien derart gestaltet, dass Nutzer den Eindruck erhalten könnten, die angebotenen Leistungen seien kostenfrei. Lediglich im Kleingedruckten finde sich der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag über mindestens 59 Euro eingegangen werde.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. Betroffene sollten sich bei einer Verbraucherzentrale Rat suchen, bevor sie zahlen.




