Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Die anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetdaten für sechs Monate verletze das Grundrecht auf den Schutz des Telekommunikationsgeheimnis-ses, so BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Regelungen seien damit nichtig und die bisher gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen, so Papier nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“.
Die gekippten Regelungen verpflichteten Telekommunikationsanbieter seit 2008, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr zu speichern und Polizei sowie Geheimdiensten zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte eine Rekordzahl von 35.000 Bürgern geklagt, unter ihnen die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der frühere Innenminister Gerhart Baum von der FDP.
Eine Speicherpflicht sei zwar nicht von vorneherein verfassungswidrig, erklärte Papier. Die Regelungen seien jedoch nicht verhältnismäßig, da sie weder die Datensicherheit ausreichend gewährleisteten noch die Verwendung der Daten genügend begrenzten. Außerdem gingen sie weit über das in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie geforderte Maß hinaus. Eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei aus diesem Grund nicht nötig, da die die EU-Richtlinie ohne Verstoß gegen deutsches Recht umgesetzt werden könne.