Roaming: Billiger telefonieren im EU-Ausland
Am heutigen 1. Juli 2010 tritt die nächste Stufe der Roaming-Verordnung in Kraft. Danach dürfen für ausgehende Gespräche höchstens 46 Cent und für eingehende Gespräche maximal 18 Cent (inklusive Mehrwertsteuer) berechnet werden.
Zusätzlich zur Preissenkung sieht die nächste Stufe der Roaming-Verordnung einen Warnmechanismus bei Daten-Roaming vor. Künftig müssen die Mobilfunkanbieter einen Schutzmechanismus beim Herunterladen oder Versenden von großen Datenmengen wie etwa Videos einrichten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde während des Downloads unmissverständlich einen Hinweis erhalten, sobald seine monatlichen Ausgaben für UMTS-Roaming-Dienste 50 Euro überschreiten. Eine Fortsetzung des Downloads ist dann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich. Ansonsten muss der Betreiber die Verbindung kappen bzw. darf den Ladevorgang nicht weiter in Rechnung stellen.
Die Roaming-Verordnung, deren Rechtsgültigkeit am 8. Juni 2010 vom Europäischen Gerichtshof endgültig bestätigt wurde, läuft noch bis Mitte 2012. Sie enthält unter anderem feste Preisobergrenzen für Handy-Gespräche und SMS im europäischen Ausland. Ihre Durchsetzung wird von der EUKommission überwacht.